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Der Bruttowett- und -Gamingertrag belief sich im Jahr 2019 wie schon im Jahr davor auf
143 Millionen Euro. Der Nettospielertrag stieg geringfügig auf 117,5 Millionen Euro.
Operativ verdiente bet-at-home weniger. Das EBITDA schrumpfte von 36 Millionen auf 35 Millionen Euro, das Ergebnis vor Steuern (EBT) von 35 Millionen auf etwas mehr als 33 Millionen Euro.
Die Nettomehrbelastung an Ertragssteuern betrug 13,9 Millionen Euro, was zu einem Ergebniseinbruch von 32,6 Millionen auf 18 Millionen Euro führte. Grund war eine steuerliche Betriebsprüfung, die KÖSt-Nachzahlungen in Österreich nach sich zog. In der Folge mussten Konzernverrechnungen geändert werden, und es kam zu KÖSt-Rückforderungen in Malta, wo das 1999 in Wels gegründete Unternehmen – wie auch andere Glücksspielanbieter – aus Steuergründen einen Sitz hat. Auch in Linz und Düsseldorf ist das Unternehmen vertreten.
Die Dividende soll von 6,50 Euro auf 2,00 Euro je Aktie gekürzt werden, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor.
Der Ausblick ist wegen des regulatorischen Gegenwinds nicht unbedingt rosig. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet der Vorstand mit einem geringeren Bruttospielertrag, nämlich mit 120 bis 132 Millionen Euro. Der Rückgang sei
„insbesondere auf den Wegfall wesentlicher Teile des Schweizer Marktes“ und den „deutlichen Rückgang des polnischen Marktes zurückzuführen“, so das Unternehmen. Ein „etwaiger Umsatzrückgang aus regulatorischen Änderungen in Deutschland sei aktuell nicht abzuschätzen“ und sei daher nicht berücksichtigt. Beim EBITDA erwartet bet-at-home für 2020 nur mehr 23 bis
27 Millionen Euro.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände hat die bet-at-home.com AG vor dem Hintergrund der andauernden Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, dass eine Präsenzhauptversammlung am 20.05.2020, zu der zeitnah eingeladen werden müsste, zum Schutz aller Teilnehmer nicht durchgeführt werden soll.
Neben der Festlegung eines neuen Termins für die Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung als Präsenzhauptversammlung wird auch geprüft werden, ob gegebenenfalls auch die Abhaltung einer so genannten „virtuellen“ Hauptversammlung in Betracht kommt.
Fazit: Wir raten hier von einem Einstieg ab. Man sollte erst einmal die Entwicklung des laufenden Geschäftsjahres abwarten.