Handeln Sie Aumann-Aktien für nur 4,00 € HIER ANSCHAUEN. Heute möchten wir nur die Aktie von Aumann analysieren, denn es gibt wichtige Neuigkeiten, die man unbedingt beachten muss. Deshalb ist auch unser Ratgeber-Aktien Musterdepot (Kontoauszug + Musterdepot Ausgabe – oben klicken) so wichtig wegen dieser Aktie. Bei Aumann gibt es wichtige Neuigkeiten und Hintergründe, die den Aktienkurs massiv beeinflussen werden. Als Anleger muss man jetzt unbedingt diese Fakten beachten, die wir Ihnen nun sehr gerne zeigen möchten:
Die Aumann AG erzielt in den ersten neun Monaten 2019 einen Umsatz von 200,8 Millionen Euro und ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (adj. EBIT) von 14,8 Millionen Euro. Auf das E-Mobility Segment entfallen in den ersten neun Monaten 43 Prozent des Umsatzes und 44 Prozent des EBIT. Damit liegt das Unternehmen auf dem unterjährig korrigierten Prognosekurs. Der Auftragseingang ist auf Grund der weiterhin ausgeprägten Investitionszurückhaltung in der Automobilindustrie auf 145,6 Millionen Euro zurückgegangen. Im E-Mobility Segment liegt der Auftragseingang hingegen mit 88,4 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahr.
Im dritten Quartal 2019 erzielte Aumann mit 67,3 Millionen Euro einen Umsatz, der in etwa auf Höhe der ersten beiden Quartale liegt. Das bereinigte EBIT ist mit 3,3 Millionen Euro geringer als in den Vorquartalen, was auf eine weiter gestiegene Kostensensitivität der Kunden zurückzuführen ist. Die von gesunkenen Absatzzahlen und Terminverschiebungen geprägte Marktsituation hat sich in den letzten Monaten nicht verbessert. Trotzdem erreichte Aumann im dritten Quartal mit 59,4 Millionen Euro einen Auftragseingang, der über dem ersten und auch dem zweiten Quartal liegt. Im Segment E-Mobility, auf das 50,4 Millionen Euro des Auftragseingangs im dritten Quartal entfallen, konnte außerdem ein neuer Schlüsselauftrag für einen namhaften Automobilhersteller gewonnen werden.
Um auf die derzeitigen Herausforderungen in der Automobilindustrie zu reagieren, hat das Management von Aumann weitere konkrete Maßnahmen ergriffen, welche die Kostenstruktur und Fertigungstiefe des Unternehmens optimieren. Gleichzeitig wird die strategische Ausrichtung auf den Bereich E-Mobility weiter forciert. Aumann sieht sich trotz der aktuellen Marksituation für den Wandel hin zur Elektromobilität sehr gut positioniert.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung („DPR“) hat im Rahmen einer Stichprobenprüfung den Konzernabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2017 geprüft und festgestellt, dass der Ausweis von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs teilweise fehlerhaft und das im Konzernabschluss der Aumann für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Ergebnis vor Steuern somit zu hoch ausgewiesen ist.
Zudem wurde beanstandet, dass die Schlusserklärung aus dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht nicht auch im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 aufgenommen wurde. Der von der DPR festgestellte Änderungsbedarf hat keinen Einfluss auf die Gesamthöhe des Eigenkapitals, die Liquidität und die Nettoliquidität von Aumann im Konzernabschluss 2017. Die DPR-Fehlerfeststellung hat auch keine Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse der Folgejahre. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile einer etwaigen Nichtanerkennung der DPR-Fehlerfeststellung für die Aumann hat sich der Vorstand daher entschlossen, diese anzuerkennen.
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