Uranium Energy haben wir nach Versenden der letzten Ausgabe am 19. Juli zu 0,935 Euro verkauft. Unsere Spekulation auf die Section 232-Entscheidung ist nicht aufgegangen, aber so ist das eben, wenn man auf einen „Special Event“ spekuliert, der dann leider nicht eintrifft. Hätte Trump eine US-Quote eingeführt, würden wir heute wohl über explosiv steigende Kurse jubeln. Beachten Sie, das neue Kursziel:
Nach dem Kauf 5.000 Aktien von Uranium Energy am 12.12.2016 zu 1,02 Euro hatten wir bereits 2.500 Aktien („halbe Position“) mit einem Gewinn von knapp 20% zu 1,22 Euro am 13.03.2017 verkauft. Mit dem Verkauf der zweiten Hälfte bleibt wenigstens noch ein kleiner Gewinn von 5,6% auf die Anfangsposition übrig, auch wenn dies nicht der Anspruch war. Lieber wären uns heute 100% und mehr Gewinn, wenn Trump das getan hätte, was lange Zeit naheliegend war. Aber auch dieses Beispiel zeigt, dass der US-Präsident nicht ausrechenbar ist.
Sollte der Uranpreis allerdings weiter steigen (was nun leicht möglich ist, da die Unsicherheit aus dem Markt ist), dann sind wir bei der Uranium Participation mit einem beinahe 1:1-Investment auf den Preis dabei. Die nicht-festgelegte Abnahmequote für US-Uran bedeutet jedoch für US-Urangesellschaften eine Verlängerung der Streckfolter bis irgendwann nachhaltige Kurse von 60 USD+ erreicht sind. So lange wollen wir das einfach nicht aussitzen und steigen erst wieder ein, wenn es sich aufgrund der Marktbedingungen anbieten sollte.